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D: Onlinedurchsuchung nicht verfassungswidrig [Update 4]

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Onlinedurchsuchung erlaubt. Es darf aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen eingesetzt werden, zB wenn Menschenleben oder der “Bestand des Staates” auf dem Spiel stehen. Das derzeitige Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW hat er für nichtig erklärt. Die Deutschen werden also bald vom Bundestrojaner [sick] überwacht. Da kommen heitere Zeiten auf uns zu…

SPON. via.

Update: Der Standard meldet: Deutsches Verfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung, Futurezone hat die Überschrift mittlerweile von Gericht kippt Online-Durchsuchung auf Hohe Hürden für Online-Durchsuchung geändert. Das Gesetz zur Onlinedurchsuchung wurde zwar “gekippt”, sie aber gleichzeitig grundsätzlich, unter gewissen Bedingungen, für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Im Prinzip heißt das, dass man das Gesetz in NRW ändern muss und dann kann man munter weitermachen mit der Onlinedurchsuchung und den Bundestrojanern.

Update 2: Onlinedurchsuchung ist ja auch so ein Thema das Blogger bewegt und deshalb sind die Blogs voll davon. Allerdings müssen manche beim Lesen von Artikeln noch etwas üben. Mancherorts wird gejubelt über das Ende der Onlinedurchsuchung und des Bundestrojaners gesprochen. Aber das ist, wie oben angesprochen, falsch. Ein paar kleine √É‚Äûnderungen und alles wieder beim alten. Alles klar.

Update 3: Technorati hat alle Beiträge zum Thema Onlinedurchsuchung.

Update 4: Das Urteil und vor allem das neue Grundgesetz haben (vl.?) auch Auswirkungen auf die Vorratsdatenspeicherung. Siehe.

Bundestrojaner

Zunächst aber nicht mit Hi-Tech: Um elektronische Hintertüren an einem Computern zu öffnen, müssen die BKA-Beamte erst einmal heimlich durch die Vordertür der Wohnung des Verdächtigen eindringen und vor Ort das Betriebssystem des Rechners kopieren. Nach Recherchen des Technikmagazins “Chip” wird dann im BKA die Konfiguration des Rechners und seiner Firewall analysiert und anschließend ein individuell auf den Computer angepasstes Schnüffelprogramm, die sogenannte “Remote Forensic Software” (RFS), geschrieben.

Danach müssen die BKA-Beamte wieder bei einer günstigen Gelegenheit in die Wohnung des Verdächtigen eindringen und das Schnüffelprogramm per Hand installieren. Zudem müsste eine eventuell zum Schutz installierte Firewall auch noch umkonfiguriert werden, damit sie die RFS-Daten beim Onlineversand an die Behörde nicht blockiert. Falls heimliche Wohnungsbesuche nicht möglich sind, könnte das BKA laut “Chip” versuchen, die Schüffelsoftware als “Bundestrojaner” in E-Mails von Behörden zu verstecken und online einzuschleusen.

Also in Zukunft den Laptop nicht mehr zu hause stehen lassen?