Die Zeiten werden besser
Na also, geht doch.
Dann [Anfang 2008] nämlich tritt eine Reform der Strafprozessordnung in Kraft, die bei Privatanklagedelikten keine Vorerhebungen mehr vorsieht.
Rechteinhaber können dann nicht mehr auf die Hilfe des Gerichts hoffen, wenn sie von Internet-Anbietern auf Basis von IP-Adressen die Identität von Tauschbörsennutzern ausfindig machen wollen, die sich mutmaßlich eines Urheberrechtsvergehens schuldig gemacht haben.