D: Vorratsdatenspeicherung verstoßt gegen das Grundrecht
Die Deutschen mit ihrem Verfassungsgerichtshof werden mir immer sympathischer. Denn der hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Es geht darum das in Deutschland auf vorrätig gespeicherte Daten nicht nur bei schweren Delikten zugegriffen werden kann sondern bei jeglichen Delikten die “mittels Telekommunikation” [sick!] begangen wurden.
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Und die Musikindustrie?
In dieser Hinsicht ist der Beschluss in der Tat sehr interessant, da die √Ǭß√Ç¬ß 113a und 113b auf die Weitergabe bei schweren Vergehen beschränkt wurden – also Katalogtaten nach √Ç¬ß 100g StPO. Und Urheberrechtsverletzungen fallen da nicht drunter. Meiner Meinung nach dürfen die Staatsanwaltschaften in Fällen von UrhR-Verletzungen keine Verbindungsdaten mehr anfordern. Das war vielleicht nicht die Intention des Beschlusses, und wurde vielleicht auch gar nicht bedacht, läuft im Ergebnis aber darauf hinaus.
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