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Nutzung im vorgesehen Rahmen

Am 6. Dezember haben ÖVP und SPÖ ja das neue Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das unter anderem der Polizei die Standordpeilung bei Handys und den Zugriff auf persönliche Daten zu IP-Adressen ohne richterlichen Beschluss ermöglicht, beschlossen. Mehr als 3 Monate später gibt es eine interne Statistik aus dem Innenministerium zur Nutzung des SPG.

Die dreckigen Details:

  • Von 1. Jänner bis 4. Februar wurden Namen und Adressen von 2766 Inhabern von Telekom- und Internet-Anschlüssen ausgeforscht.
  • In 22 Fällen verlangten die Sicherheitsbehörden Auskunft darüber, welche Internet-Kennnummer (IP-Adresse) und welche Identität sich hinter einer bestimmten E-Mail verbargen.
  • 540 Mal wurden Internet-Nutzer auf Grund der Annahme einer konkreten Gefahrensituation (Hilfeleistungspflicht oder Verdacht auf eine bevorstehende, schwere Straftat) ausgeforscht.
  • Von 82 Handy-Nutzern √¢‚Ǩ‚Äú also im Schnitt 2,3 täglich √¢‚Ǩ‚Äú erfragten die Behörden bei den Betreibern den momentanen (oder zuletzt registrierten) Aufenthaltsort.
  • Bei 29 davon geschah dies auf Grund der Annahme von Selbstmordgefährdung.

Die Presse

So, und jetzt die Pointe:

Gemäß der vom Innenministerium stets strapazierten Begründung, mittels Handy-Ortung vorwiegend verirrte und verletzte Bergwanderer oder verschüttete Lawinenopfer finden zu wollen, wurde während des fünfwöchigen Untersuchungszeitraums kein einziger Fall registriert.

Aber, das Beste kommt natürlich zum Schluss:

Ebenfalls Bezug nahm die Rechtsabteilung des Ministeriums auf Gerüchte darüber, dass die Handy-Ortung gemäß SPG zuletzt zur Aufklärung von Handy-Diebstählen unter Jugendlichen verwendet wurde. √¢‚Ǩ≈æWenn das wirklich so war, war es rechtlich nicht gedeckt√¢‚Ǩ≈ì, so eine Juristin.
Hervorhebung von mir

via.

Wissen ist Macht!

Wieder mal ein Beitrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz:

Laut Steinmaurer [Leiter der Rechtsabteilung T-Mobile] sei sein Unternehmen es den Kunden schuldig, zu verhindern, dass eine Mißbrauchsmöglichkeit bestehe. Deswegen werde man den Weg zum Verfassungsgerichtshof wählen, um die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz prüfen zu lassen. Auf die konkrete Frage, ob er den Eindruck habe, dass die Polizei den Bürger seit Jahresbeginn strenger überwache, meinte Steinmaurer wörtlich, sie wolle jedenfalls mehr wissen.

futureZone (Hervorhebung von mir).

63 Standortpeilungen forderte die Polizei im Jänner 2008 von T-Mobile an, 50% mehr als im Vorjahr.

Dazu habe ich noch Fragen: Steigert sich dadurch auch die Aufklärungsrate um 50%? Und ich dachte das wird nur in Notfällen von genützt? Bei Entführungen, etc? Gab es im Jänner überhaupt so viele Notfälle? Ich meine, wir sind hier in Österreich und nicht in den USA.

Aber der Hammer, die Pointe quasi, die kommt erst jetzt:

Keine Bedenken hat hingegen Harald Wögerbauer [ÖVP] der Chef des Datenschutzrates [DSR], dem Beratergremium der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. “Der Datenschutzrat habe die Interessen der Bevölkerung im Visier”, sagte Wögerbauer, die derzeitige Rechtslage sei sogar ein Fortschritt im Datenschutz.

Und diesmal drei Fragen: Sollte man den Datenschutzrat nicht in Überwachungsrat umbenennen? Und was ist mit den über 20.000 Menschen die die Petition gegen den Überwachungsstaat online unterzeichnet haben? Hätten ÖVP/SPÖ soviele Unterrischten FÜR das neue SPG zusammentragen können?

Besorgt über die neue Gesetzeslage zeigte sich in Konkret Hans Zeger, der Leiter der Bürgerrechtsorganisation ARGE Daten. Zeger sagte, die Polizei könne nun im eigenen Ermessen ohne Kontrollen entscheiden, wann ein Mobiltelefon geortet werde.

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Themenwechsel. Ich habe meinen Zivildienst ja bei der BPD Linz absolviert. In der dortigen Kantine konnte man schon um 9 Uhr morgens Bier und Wein bestellen. Täglich. Kein Ahnung warum mir das genau jetzt wieder eingefallen ist.