Die Nine Inch Nails veröffentlichen ihr neues Album Ghosts I-IV. Wie angekündigt wird das ganze übers Internet vertrieben, ohne DRM und den ganzen Schmafu. Die 9 Tracks von Ghosts I kann man kostenlos downloaden, alle 36 Tracks kosten $5. Die Tracks auf 2 CDs kosten $10. Um $75 Dollar kriegt man zusätzlich die Titel im Multi-Track-Format und auf Blu-ray. Für $300 bekommt der echte Fans das ganze zusätzlich auch noch auf Vinyl und signiert von Trent Reznor persönlich.
Einziges Manko: Der Spamschutz lässt mich nicht in Ruhe und daher konnte ich bisher noch nicht rein hören.
Update: Im Moment ist der NiN-Store wenig bis gar nicht zu erreichen:
We are experiencing an extremely high volume of traffic and orders right now. We are working nonstop to improve site performance. If you have any problems attempting to order or download, please try again later today. Thanks for your patience.
Update 2: Die Nine Inch Nails haben Ghost I selbst als Torrent ins Netz gestellt. via.
Obiges Bild zeigt den Baum vor meinem Fenster nach dem Orkan Emma. Und was sieht man? Richtig, nichts. Dieser Orkan war fürn Arsch. Pah, langweilig. Natur lass dir mal gefälligst etwas wirkungsvollere Katastrophen einfallen.
Auf den ersten Blick sagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland aus, dass das Onlineüberwachungsgesetz in NRW verfassungswidrig ist. Gute Nachricht. Zweiter Blick: Grundsätzlich ist die Überwachung möglich, aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen und mit richterlichem Beschluss. Nicht mehr so gut die Nachricht.
Aber: nebenbei hat der Bundesverfassungsgerichtshof auch ein neues Grundrecht mit dem etwas holprigen Namen “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Und, das ist jetzt wichtig, die Vorratsdatenspeicherung würde gegen dieses Grundrecht verstossen, da die Daten ja vorrätig gespeichert werden und da weder ein konkreter, schwerwiegender Verdacht noch ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Onlinedurchsuchung erlaubt. Es darf aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen eingesetzt werden, zB wenn Menschenleben oder der “Bestand des Staates” auf dem Spiel stehen. Das derzeitige Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW hat er für nichtig erklärt. Die Deutschen werden also bald vom Bundestrojaner [sick] überwacht. Da kommen heitere Zeiten auf uns zu…
Update: Der Standard meldet: Deutsches Verfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung, Futurezone hat die Überschrift mittlerweile von Gericht kippt Online-Durchsuchung auf Hohe Hürden für Online-Durchsuchung geändert. Das Gesetz zur Onlinedurchsuchung wurde zwar “gekippt”, sie aber gleichzeitig grundsätzlich, unter gewissen Bedingungen, für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Im Prinzip heißt das, dass man das Gesetz in NRW ändern muss und dann kann man munter weitermachen mit der Onlinedurchsuchung und den Bundestrojanern.
Update 2: Onlinedurchsuchung ist ja auch so ein Thema das Blogger bewegt und deshalb sind die Blogs voll davon. Allerdings müssen manche beim Lesen von Artikeln noch etwas üben. Mancherorts wird gejubelt über das Ende der Onlinedurchsuchung und des Bundestrojaners gesprochen. Aber das ist, wie oben angesprochen, falsch. Ein paar kleine √É‚Äûnderungen und alles wieder beim alten. Alles klar.
Update 3: Technorati hat alle Beiträge zum Thema Onlinedurchsuchung.
Update 4: Das Urteil und vor allem das neue Grundgesetz haben (vl.?) auch Auswirkungen auf die Vorratsdatenspeicherung. Siehe.
Zunächst aber nicht mit Hi-Tech: Um elektronische Hintertüren an einem Computern zu öffnen, müssen die BKA-Beamte erst einmal heimlich durch die Vordertür der Wohnung des Verdächtigen eindringen und vor Ort das Betriebssystem des Rechners kopieren. Nach Recherchen des Technikmagazins “Chip” wird dann im BKA die Konfiguration des Rechners und seiner Firewall analysiert und anschließend ein individuell auf den Computer angepasstes Schnüffelprogramm, die sogenannte “Remote Forensic Software” (RFS), geschrieben.
Danach müssen die BKA-Beamte wieder bei einer günstigen Gelegenheit in die Wohnung des Verdächtigen eindringen und das Schnüffelprogramm per Hand installieren. Zudem müsste eine eventuell zum Schutz installierte Firewall auch noch umkonfiguriert werden, damit sie die RFS-Daten beim Onlineversand an die Behörde nicht blockiert. Falls heimliche Wohnungsbesuche nicht möglich sind, könnte das BKA laut “Chip” versuchen, die Schüffelsoftware als “Bundestrojaner” in E-Mails von Behörden zu verstecken und online einzuschleusen.
Also in Zukunft den Laptop nicht mehr zu hause stehen lassen?
Auf Gizmodo wurde ein Training Video der RIAA veröffentlicht. Die RIAA weist die US Staatsanwälte darauf hin das Menschen die Tauschbörsen nutzen um Copyright geschütztes Material downloaden auch meistens mit etwas mit Drogen und Waffen zu tun haben. Und Terroristen sind.
Frank Walters von der RIAA sagt dort zum Beispiel:
“When you buy a CD, would you like it with or without√¢‚Ǩ‚Äùthe with is enclosing a piece of crack or whatever the case may be.”
Mal abgesehen davon, dass das kompletter Schwachsinn ist, könnte man dagegen etwas machen. Legalisiert Tauschbörsen durch eine Kulturflatrate. Dann wird alles gut. Versprochen.
Österreich, die Schweiz und Liechtenstein haben etwas gemeinsam: das Bankgeheimnis. Und das soll jetzt fallen, also in Österreich, fordert zumindest Werner Kogler. Von den Grünen. Das musste ich heute morgen in der Zeitung zwei mal lesen. Die Grünen fordern weniger Privatsphäre. Ausgerechnet die Grünen? derStandard.