Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die Onlinedurchsuchung erlaubt. Es darf aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen eingesetzt werden, zB wenn Menschenleben oder der “Bestand des Staates” auf dem Spiel stehen. Das derzeitige Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW hat er für nichtig erklärt. Die Deutschen werden also bald vom Bundestrojaner [sick] überwacht. Da kommen heitere Zeiten auf uns zu…
Update: Der Standard meldet: Deutsches Verfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung, Futurezone hat die Überschrift mittlerweile von Gericht kippt Online-Durchsuchung auf Hohe Hürden für Online-Durchsuchung geändert. Das Gesetz zur Onlinedurchsuchung wurde zwar “gekippt”, sie aber gleichzeitig grundsätzlich, unter gewissen Bedingungen, für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Im Prinzip heißt das, dass man das Gesetz in NRW ändern muss und dann kann man munter weitermachen mit der Onlinedurchsuchung und den Bundestrojanern.
Update 2: Onlinedurchsuchung ist ja auch so ein Thema das Blogger bewegt und deshalb sind die Blogs voll davon. Allerdings müssen manche beim Lesen von Artikeln noch etwas üben. Mancherorts wird gejubelt über das Ende der Onlinedurchsuchung und des Bundestrojaners gesprochen. Aber das ist, wie oben angesprochen, falsch. Ein paar kleine √É‚Äûnderungen und alles wieder beim alten. Alles klar.
Update 3: Technorati hat alle Beiträge zum Thema Onlinedurchsuchung.
Update 4: Das Urteil und vor allem das neue Grundgesetz haben (vl.?) auch Auswirkungen auf die Vorratsdatenspeicherung. Siehe.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht will seine mit Spannung erwartete Eilentscheidung über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung [VDS] rasch verkünden. “Wir beabsichtigen, noch im März zu entscheiden”, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am späten Mittwochabend in Karlsruhe. Nähere Angaben dazu machte er nicht.
Die EU-Kommission will die Schutzfristen für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre verlängern. Ein entsprechender Vorschlag von EU-Binnenmarktkommissar Charles McCreevy soll noch vor der Sommerpause eingebracht werden.
Der Umstand ist seit 2004 bekannt. Damals machte das US-Magazin “PC World” darauf aufmerksam, dass zahlreiche namhafte Druckerhersteller auf den Dokumenten, die mit Farblaserdruckern und -kopierern erstellt werden, versteckt deren Seriennummern aufbringen.
Das geschieht durch gelbe Punkte, die mit bloßem Auge auf den Ausdrucken kaum erkennbar sind und aus deren Positionen auf dem Papier die US-Behörden und Geheimdienste mittels eines speziellen Verfahrens die Seriennummer des Druckers auslesen können. Die US-Dienste wollen damit Geldfälschern auf die Spur kommen.
Die Musik- und Filmindustrie habe mehr als 10 Jahre Zeit gehabt sich mit den neuen Realitäten des Informationszeitalters auseinanderzusetzen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Doch anstatt einen solchen proaktiven Umgang mit neuen Technologien zu finden, habe man bisher nichts geschafft als “dumme Trailer” zu basteln, die den Leuten einreden wollen, dass File Sharing Diebstahl sei. Ein Vergleich, der schlicht falsch sei, immerhin werde hier niemandem etwas weggenommen, wie es gemeinhin bei einem Diebtstahl der Fall ist.
Akko Karlsson, Mitglied des Vorstands der schwedischen Grünen. via.