Die Petition wurde ja vom Ausschuss für Petitionen abgeschmettert, heute habe ich per Mail den offenen Brief an die Vorsitzende des Petitionsausschusses Ulrike Königsberger-Ludwigbekommen und veröffentliche den einfach mal nach dem Klick.
Ausgerechnet die Deutsche Telekom [DT] ist maßgeblich an der Erstellung eines internationalen Standards zum Schutz gespeicherter Telefonieverkehrsdaten vor unbefugtem Zugriff beteiligt. Parallel dazu kommen immer mehr Details über Spionage in Verkehrsdaten bei der DT ans Licht.
Bei den Grünen kann man sich den Fingerabdruck unseres Innenministers Günther Platter als Sticker bestellen. Das hab ich gemacht und weil der Fingerabdruck auf der Homepage nur sehr klein ist, habe ich einen etwas größeren Scan angefertigt:
Übrigens, auf Platter Watch werden jetzt auch die Fingerabdrücke von anderen Politikern gesammelt. Maria Rauch-Kallat (ÖVP) hat ihn, zB, mit dem Kommentar “Was soll da schon passieren” hergegeben. Nun ja, man könnte sich einen Reisepass anfertigen lassen.
Hinter verschlossenen Türen verhandeln EU-Kommission und US-Behörden über ein neues Copyright-Abkommen, das Tauschbörsenbenutzer kriminalisiert. Zoll und andere Behörden sollen auch in Europa anlasslos Laptops, iPods und andere Datenträger nach “illegalen” Inhalten durchsuchen können.
Auch gut:
Eine ebensolche Passage hatte das EU-Parlament 2007 mit großer Mehrheit aus IPRED2 [Intellectual Property Rights Enforcement Directive 2] entfernt.
Das wiederum passte einer Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten, in denen internationale Unterhaltungs- und Medienkonzerne beheimatet sind, nicht ins Geschäft, weshalb im Rat in punkto IPRED2 ein Jahr lang so gut wie nichts weiterging.
Aus diesem Grunde wurde der aus den USA kommende Vorstoß über die G8-Staaten von maßgeblichen EU-Mitgliedern unterstützt.
Sollte der ACTA-Vertrag wie geplant der Verabschiedung von IPRED2 zuvorkommen, wären sämtliche Abänderungen der EU-Parlamentarier obsolet.
Die unter den großen acht vetretenen EU-Mitglieder Deutschland [Bertelsmann], Frankreich [Vivendi Universal] und Großbritannien [Virgin, EMI] haben nun einmal andere wirtschaftliche Interessen als etwa die G8-Nichtmitglieder wie Bulgarien, Österreich und Dänemark, die über keinen derartigen Mediengroßkonzern verfügen.
Ich kommentiere das einfach mal nicht. Auch wenn das wohl etwas ernster zu nehmen ist als die Urheberrechtsabgabe von vor ein paar Tagen (die sich ja als Ente rausstellte).
Die österreichischen √É‚Äûrzte wollen während der Europameisterschaft streiken. Vor allem wegen drei Dingen: (Link)
Einzelverträge
Patientenquittungen
Und die √É‚Äûrzte sollen in Zukunft nicht mehr direkt Medikamente verschreiben sondern nur mehr die Wirkstoffe. In der Apotheke bekommt der Patient dann das günstigere Medikament bzw. kann durch einen Aufpreis auf das “Original” wechseln.
Als ich vorhin den Standard aufschlug las ich folgendes:
Zwischen zehn und 25 Prozent Nachlass wird den √É‚Äûrzten √¢‚Ǩ‚Äú es handelt sich in der Regel um Landärzte √¢‚Ǩ‚Äú von den Herstellern gewährt. Die Krankenkassen haben davon freilich nichts. Ihnen verrechnen die √É‚Äûrzte die vollen Preise. Die Differenz zwischen Listenpreis und Einkaufspreis bleibt also 1:1 bei den Medizinern. Zu den Größenordnungen: Jährlich werden Medikamente im Umfang von rund 300 Millionen Euro über die Hausapotheken verkauft. Die Nachlässe von 10 bis 25 Prozent machen also deutlich mehr als 30 Millionen aus. Im Schnitt ergibt sich dadurch pro Kopf ein Wert von weit über 30.000 Euro. Zusätzlich dazu bleibt den √É‚Äûrzten die Handelsspanne von zehn Prozent der Preise. Link.
Da wundert es mich nicht das die √É‚Äûrzte streiken wollen, auf 30.000 Euro zusätzlich und ohne einen Finger zu rühren (ok, man muss sich für die Pharmaindustrie bücken), da würd ich auch mitmachen.
Nur dürfen sich die √É‚Äûrzte dann aber auch nicht wundern wenn ihr guter Ruf schwindet, bei mir hat schon jeder Straßenkehrer ein höreres Ansehen.
Die Deutschen mit ihrem Verfassungsgerichtshof werden mir immer sympathischer. Denn der hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Es geht darum das in Deutschland auf vorrätig gespeicherte Daten nicht nur bei schweren Delikten zugegriffen werden kann sondern bei jeglichen Delikten die “mittels Telekommunikation” [sick!] begangen wurden.
In dieser Hinsicht ist der Beschluss in der Tat sehr interessant, da die √Ǭß√Ç¬ß 113a und 113b auf die Weitergabe bei schweren Vergehen beschränkt wurden – also Katalogtaten nach √Ç¬ß 100g StPO. Und Urheberrechtsverletzungen fallen da nicht drunter. Meiner Meinung nach dürfen die Staatsanwaltschaften in Fällen von UrhR-Verletzungen keine Verbindungsdaten mehr anfordern. Das war vielleicht nicht die Intention des Beschlusses, und wurde vielleicht auch gar nicht bedacht, läuft im Ergebnis aber darauf hinaus.
Am 6. Dezember haben ÖVP und SPÖ ja das neue Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das unter anderem der Polizei die Standordpeilung bei Handys und den Zugriff auf persönliche Daten zu IP-Adressen ohne richterlichen Beschluss ermöglicht, beschlossen. Mehr als 3 Monate später gibt es eine interne Statistik aus dem Innenministerium zur Nutzung des SPG.
Die dreckigen Details:
Von 1. Jänner bis 4. Februar wurden Namen und Adressen von 2766 Inhabern von Telekom- und Internet-Anschlüssen ausgeforscht.
In 22 Fällen verlangten die Sicherheitsbehörden Auskunft darüber, welche Internet-Kennnummer (IP-Adresse) und welche Identität sich hinter einer bestimmten E-Mail verbargen.
540 Mal wurden Internet-Nutzer auf Grund der Annahme einer konkreten Gefahrensituation (Hilfeleistungspflicht oder Verdacht auf eine bevorstehende, schwere Straftat) ausgeforscht.
Von 82 Handy-Nutzern √¢‚Ǩ‚Äú also im Schnitt 2,3 täglich √¢‚Ǩ‚Äú erfragten die Behörden bei den Betreibern den momentanen (oder zuletzt registrierten) Aufenthaltsort.
Bei 29 davon geschah dies auf Grund der Annahme von Selbstmordgefährdung.
Gemäß der vom Innenministerium stets strapazierten Begründung, mittels Handy-Ortung vorwiegend verirrte und verletzte Bergwanderer oder verschüttete Lawinenopfer finden zu wollen, wurde während des fünfwöchigen Untersuchungszeitraums kein einziger Fall registriert.
Aber, das Beste kommt natürlich zum Schluss:
Ebenfalls Bezug nahm die Rechtsabteilung des Ministeriums auf Gerüchte darüber, dass die Handy-Ortung gemäß SPG zuletzt zur Aufklärung von Handy-Diebstählen unter Jugendlichen verwendet wurde. √¢‚Ǩ≈æWenn das wirklich so war, war es rechtlich nicht gedeckt√¢‚Ǩ≈ì, so eine Juristin.
Hervorhebung von mir
Laut dem “Kleine-Welt-Phänomen” kennt jeder jeden über sechs Ecken. Was Soziologen vor 40 Jahren entdeckten, hat sich nun auch in der bisher größten Studie bewahrheitet. Bei rund 260 Milliarden untersuchten Botschaften eines Internet-Programms zeigte sich ein Bekanntschaftsverhältnis von 6,6 Ecken. ORF ON
Ausgelöst hatte diese Prozesslawine eine eidesstattliche Erklärung der ehemalige AT&T-Techniker Mark Klein.
Der hatte 2006 zu Protokoll gegeben, wie er im Auftrag seiner Firma die Glasfaser-Infrastruktur in den Netzwerkzentren anzapfen musste, um den gesamten Datenverkehr zu kopieren.
Der wurde und wird dann in spezielle, neu eingerichtete Technikräume weitergeleitet, die nicht AT&T, sondern der Supergeheimdienst NSA kontrolliert.
Das tolle daran ist, dass es dazu keinen Gerichtsbeschluss sondern nur einstweilige Verfügungen gab. Gegen die Telekoms laufen Sammelklagen. Mehr dazu in der futurezone.
Auf den ersten Blick sagt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland aus, dass das Onlineüberwachungsgesetz in NRW verfassungswidrig ist. Gute Nachricht. Zweiter Blick: Grundsätzlich ist die Überwachung möglich, aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen und mit richterlichem Beschluss. Nicht mehr so gut die Nachricht.
Aber: nebenbei hat der Bundesverfassungsgerichtshof auch ein neues Grundrecht mit dem etwas holprigen Namen “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Und, das ist jetzt wichtig, die Vorratsdatenspeicherung würde gegen dieses Grundrecht verstossen, da die Daten ja vorrätig gespeichert werden und da weder ein konkreter, schwerwiegender Verdacht noch ein richterlicher Beschluss vorliegt.