Die ÖBB hat ihre Fahrpreise wieder erhöht. Die sollten nicht einfach so 80 Mio. Euro an der Börse verspielen… Frechheit. Bald ist es sogar billiger wenn man alleine mit dem Auto fährt… via “Am eigenen Leib”-Erfahrung
Nach der derzeitigen US-Gesetzeslage sind Strafen bis 30.000 Dollar pro Copyright-Vergehen vorgesehen. Ein am Mittwoch vorgelegter Gesetzesentwurf von US-Kongressabgeordneten will diese Begrenzung aufheben, berichtete das US-Technologieportal CNet.
Ihr habt da was falsch verstanden. Das mit den hohen Strafen und so, das funktioniert nämlich gar nicht. Also schaut doch mal in den Norden. Nach Kanada. Da kommen nicht nur die Grizzleybären und liberale Drogengesetze her sondern auch wirklich, wirklich gute Ideen.
Setzt euch bitte noch mal hin, und überlegt noch mal. Es hat die letzten 10 Jahre nicht funktioniert, warum sollte es jetzt auf einmal klappen? Ihr macht es alles nur noch schlimmer. Vergesst die Vergangenheit. Schaut in die Zukunft. Auch dort könnt ihr fette Gewinne machen. Aber mit dem ganzen Verklagen und so… So wird das nichts. Ihr müsst schon in die richtige Richtung laufen. Kehrtwende. Marsch.
oder: 2 Tipps wie man die Vorratsdatenspeicherung umgeht:
Man lege sich einfach einen E-Mail-Account in einem Land ohne Vorratsdatenspeicherung an. Es müssen aber natürlich beide Kommunikationspartner ihre E-Mail-Adresse in ein solches Land verlegen. Da wird dann nichts gespeichert…
Bei der Telefonie geht es leider nicht so einfach, mit Prepaid-Karten telefonieren und häufig die Nummer wechseln. Gespeichert wird das ganze, aber wenn man am Telefon nicht sein Namen sagt, kann da auch nichts passieren. Ach ja, und man sollte nicht unbedingt von zu Hause aus telefonieren. Handys können ja geortet werden…
Empört zeigte sich am Donnerstag der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz über einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Sicherheitspolizeigesetz, in dem auch die umstrittene Internetüberwachung enthalten ist. Pilz sprach von einer “Sauerei”. In dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die “Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war”. Eine Begründung gegenüber dem Internetanbieter oder ein Richterbeschluss seien nicht mehr vorgesehen.
Der Verband der kanadischen Songwriter will auch eine Pauschale um bislang illegale P2P-Downloads zu legalisieren. Dazu braucht er Unterschriften. via.