Henry Hadlow: Tell a Lie
Henry Hadlow: Tell a Lie. via.
Henry Hadlow: Tell a Lie. via.
Experimental Polaroids von Maditi (Portfolio). via.
Tonspion testet einige der größeren deutschen Musikdownloadstores hinsichtlich DRM und Verfügbarkeit. Ergebnis: nur 5 der Top 10 der deutschen Albumcharts sind überhaupt DRM-frei verfügbar und auch das nicht überall. Und Kid Rock gibt es gleich gar nicht digital zu kaufen. Egal, der hat eh genug Geld.
Wer zur Zeit bereit ist, sich legal Musik aus dem Netz zu laden, aber keine Musik mit Kopierschutzeinschränkungen haben möchte, muss sich auf eine langwierige Suche gefasst machen. Es gibt keinen einzigen Shop, der alles anbietet!
Man muss als Käufer tatsächlich ganz genau hinschauen und auf das Label achten: Während EMI inzwischen recht großzügig Material im MP3-Format anbietet, sperrt sich Universal bisher konsequent gegen die Abschaffung des Kopierschutzes für Downloads – zumindest in Deutschland. Im Ausland sieht das schon ganz anders aus.
Auch Warner hat sich inzwischen geöffnet und kooperiert in Deutschland umfassend mit 7digital bzw. Nowdio, während SonyBMG bisher nur sporadisch MP3 Downloads seiner Künstler heraus gibt.
Die meisten Independent-Labels haben im Vergleich zu diesen vier großen in der Regel kein Problem damit, ihre Alben auch im MP3 Format zu veröffentlichen.
Übrigens: Das Online-Musikmagazin laut.de hat den Service kix.de gestartet. Diese Suchemaschine durchsucht verschiedene Musicstores und zeigt an ob diese mit oder ohne DRM verfügbar sind und wieviel sie kosten bzw. ob man den Titel auch gratis herunterladen kann. Auch die passenden YouTube-Videos werden gleich mitverlinkt. Sollte man auf jeden Fall im Auge behalten.
Illustrationen von Elisabeth Moch. via.
Fotografie von Debora Mittelstaedt. via.
He misses the rivers, streams and fish of his home planet.
Danny Zabbal hat wunderbare Illustrationen von Superhelden in seinem Flickr-Profil. via.
Fotografie von Paul Paper. via.
Derzeit beträgt in Europa die Schutzfrist für Tonaufnahmen 50 Jahre und deswegen wäre 2013 das erste Beatles-Album Please Please Me frei von UrheberrechtenLeistungsschutzrechten (siehe Update unten). Und ein Jahr später wäre auch das selbst-betitelte Debütalbum der Rolling Stones frei.
Allerdings gibt es Kräfte in der EU (vermutlich getrieben durch die Plattenfirmen) die die Schutzfristen von 50 Jahren auf 95 Jahre erhöhen wollen:
Im Februar kündigte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an, die Schutzfristen für Tonaufnahmen in der EU um 45 Jahre verlängern zu wollen. Am Mittwoch steht das Thema auf der Agenda der EU-Kommission. Stimmt die Kommmission McCreevys Vorschlag zu, dann würden Tonaufnahmen künftig in Europa ebenso lange geschützt sein wie in den USA, nämlich 95 Jahre
Aber:
Eine Verlängerung der Schutzfristen würde nur multinationalen Musikkonzernen zugute kommen, die auf umfangreichen Back-Katalogen sitzen, meinen hingegen Kritiker.
Die Schutzfristenverlängerung würde Kreativität und Innovation in Europa irreperablen Schaden zufügen, kritisierten europäische Urheberrechtsexperten in einem offen Brief an EU-Kommissionspräsidenten Jose Manuel Barroso im Juni und warnten die Kommission vor einem “Kotau an die multinationale Tonträgerindustrie”.
Gegen dieses Vorhaben gibt es auch eine Petition, die man auf jeden Fall unterstützen sollte. via.
Update: René berichtet auch darüber und stellt fest das es sonst niemand tut. Sicher, das Telekom-Paket ist gefährlicher, aber als unwichtig würde ich diese Entscheidung auch nicht einstufen.
Update 2: Hier eine kleine Liste mit bekannten Werken, die in “nächster Zeit” urheberrechtsleistungsschutzfrei sein würden:
Update 3: Ich war da wohl etwas übereifrig. Nach 50 Jahren ab Veröffentlichung laufen nicht die Urheberrechte, sondern die Leistungsschutzrechte ab.
Da die Herstellung von Ton- bzw. Filmträgern dem Kulturleben dient, aber ein hohes wirtschaftliches Risiko erfordert, möchte man die Hersteller vor der Nachbildung und Kopie der Ton- bzw. Filmträger schützen. Ihnen steht daher über das Urheberrecht ein ausschließliches Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht zu. Filmhersteller haben außerdem ein ausschließliches Recht zur öffentlichen Vorführung oder Funksendung. Sie können außerdem jede Entstellung oder Kürzung verbieten, die ihre berechtigten Interessen gefährdet. Link.
Das Urheberrecht gilt noch bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Ich habe mich dann gefragt was denn jetzt genau der Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrecht ist und bin ein einem PDF auch fündig geworden:
Urheber ist derjenige, der ein Werk erschafft (√Ç¬ß 7 UrhG: √¢‚Ǩ≈æUrheber ist der Schöpfer des Werkes√¢‚Ǩ≈ì). Vereinfacht gesagt gehört zum Urheber respektive zum Urheberrecht eine kreative, eigenschöpferische Leistung. Das Leistungsschutzrecht ist das Recht des ausübenden Künstlers. Ausübender Künstler ist, wer ein Werk vorträgt oder aufführt oder bei dem Vortrag oder bei der Aufführung eines Werks künstlerisch mitwirkt (√Ç¬ß 73 UrhG). Auch hier kann man vereinfacht sagen: Das Leistungsschutzrecht wird für eine (rein) darstellerische, reproduzierende Tätigkeit gewährt.
Für mich heißt das soviel: Das Urheberrecht liegt beim kreativen Schöpfer, weil er der Urheber eines Werks ist und das würde bedeuten das ab dem 23. März 2013 nur mehr Paul McCartney und John Lennon Geld für zB Love Me Do bekämen würden (die zwei haben den Song geschrieben), während George Harrison und Ringo Starr leer ausgehen würden, denn die zwei haben den Titel nur reproduziert, also aufgenommen. Und natürlich würden auch die Plattenfirmen nichts mehr bekommen.
Habe ich das richtig verstanden? Funktioniert das mit Leistungsschutz- und Urheberrecht so?