Heute vor einem Jahr habe ich dieses Blog gestartet. Das Jubiläumsspecial kommt wegen der österlichen Familienfeier erst morgen.
Und falls es irgendwenn interessiert: 15.349 Besucher haben insgesamt €117,38 an Werbeeinnahmen generiert. Also so 0,7 Cent pro Besucher. Aber ich mach das hier ja nicht des Geldes wegen.
Jetzt kann ich eigentlich nur mehr allen Lesern (vor allem den ca. 50 Feedabonnenten) danken und hoffe das dieses Blog noch viele weitere Jahre viele Menschen unterhalten kann. Oder so.
Als Kleinstpartei hat man es ja grundsätzlich schwer. Und in einem Kleinstaat, sprich Österreich, natürlich doppelt. Da kommt man nur in die Medien wenn man andere Politiker verprügelt. Oder verprügeln lässt. Oder deren Assistenten verprügeln lässt. Man kann aber auch eine parlamentarische Anfrage stellen um herauszufinden warum Kanzler Gusenbauer das iPhone schon zwei Monate vor dem offiziellen Verkaufsstart in Österreich hat.
Übrigens: Statt einer parlamentarischen Anfrage hätte man auch eine Suchanfrage an Google stellen können. Dann hätte man auch herausgefinden, dass das iPhone in Frankreich ohne SIM-Sperre verkauft wird. Und für eine kurze Zeit auch in Deutschland.
Ich weiß, die Postingfrequenz ist derzeit wieder im Keller. Aber irgendwie hab ich kein Thema zum schreiben und auch sonst in den letzten Tagen nichts spannendes im Internet entdeckt. Das einzige Thema das bleibt ist, dass es an Themen fehlt. Was nicht das spannenste ist. Aber was soll man machen. Was bleibt ist die Hoffnung.
Mein Gefühl sagt mir das ich am Sonntag eher einen Christbaum aufstellen sollte, als Ostereier zu verstecken. Kann aber auch am Alkohol liegen. Weil: Schnee! Trotz Klimaerwärmung.
Die Deutschen mit ihrem Verfassungsgerichtshof werden mir immer sympathischer. Denn der hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Es geht darum das in Deutschland auf vorrätig gespeicherte Daten nicht nur bei schweren Delikten zugegriffen werden kann sondern bei jeglichen Delikten die “mittels Telekommunikation” [sick!] begangen wurden.
In dieser Hinsicht ist der Beschluss in der Tat sehr interessant, da die √Ǭß√Ç¬ß 113a und 113b auf die Weitergabe bei schweren Vergehen beschränkt wurden – also Katalogtaten nach √Ç¬ß 100g StPO. Und Urheberrechtsverletzungen fallen da nicht drunter. Meiner Meinung nach dürfen die Staatsanwaltschaften in Fällen von UrhR-Verletzungen keine Verbindungsdaten mehr anfordern. Das war vielleicht nicht die Intention des Beschlusses, und wurde vielleicht auch gar nicht bedacht, läuft im Ergebnis aber darauf hinaus.
Am 6. Dezember haben ÖVP und SPÖ ja das neue Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das unter anderem der Polizei die Standordpeilung bei Handys und den Zugriff auf persönliche Daten zu IP-Adressen ohne richterlichen Beschluss ermöglicht, beschlossen. Mehr als 3 Monate später gibt es eine interne Statistik aus dem Innenministerium zur Nutzung des SPG.
Die dreckigen Details:
Von 1. Jänner bis 4. Februar wurden Namen und Adressen von 2766 Inhabern von Telekom- und Internet-Anschlüssen ausgeforscht.
In 22 Fällen verlangten die Sicherheitsbehörden Auskunft darüber, welche Internet-Kennnummer (IP-Adresse) und welche Identität sich hinter einer bestimmten E-Mail verbargen.
540 Mal wurden Internet-Nutzer auf Grund der Annahme einer konkreten Gefahrensituation (Hilfeleistungspflicht oder Verdacht auf eine bevorstehende, schwere Straftat) ausgeforscht.
Von 82 Handy-Nutzern √¢‚Ǩ‚Äú also im Schnitt 2,3 täglich √¢‚Ǩ‚Äú erfragten die Behörden bei den Betreibern den momentanen (oder zuletzt registrierten) Aufenthaltsort.
Bei 29 davon geschah dies auf Grund der Annahme von Selbstmordgefährdung.
Gemäß der vom Innenministerium stets strapazierten Begründung, mittels Handy-Ortung vorwiegend verirrte und verletzte Bergwanderer oder verschüttete Lawinenopfer finden zu wollen, wurde während des fünfwöchigen Untersuchungszeitraums kein einziger Fall registriert.
Aber, das Beste kommt natürlich zum Schluss:
Ebenfalls Bezug nahm die Rechtsabteilung des Ministeriums auf Gerüchte darüber, dass die Handy-Ortung gemäß SPG zuletzt zur Aufklärung von Handy-Diebstählen unter Jugendlichen verwendet wurde. √¢‚Ǩ≈æWenn das wirklich so war, war es rechtlich nicht gedeckt√¢‚Ǩ≈ì, so eine Juristin.
Hervorhebung von mir